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Aktuelles zum Thema BAföG

Es gibt regelmäßig interessante Neuigkeiten und Meldungen zum Thema BAföG bzw. Studienförderung. Auf den folgenden Seiten zitieren wir einige davon.


03.01.2006 Studiengebühren: nicht sozialverträglich!

Die Länder ignorieren die soziale und finanzielle Lage der Studierenden

Studiengebühren werden vor allem mit den schlechten Studienbedingungen und der chronischen Unterfinanzierung der Hochschulen legitimiert. Diese Sichtweise ist zwar zutreffend, aber zu eng. Wer von Studiengebühren spricht, darf von der sozialen Schieflage im deutschen Hochschulsystem nicht schweigen. Die aktuelle Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks belegt die hohe Selektivität unseres Bildungssystems für den tertiären Sektor: Aus einkommensstarken, bildungsnahen Familien schaffen vier Fünftel der Kinder den Sprung an die Hochschulen, bei den Kindern aus einkommensschwachen Haushalten ist es lediglich ein Zehntel. Überspitzt formuliert kann man von einem regelrechten „Bildungskastenwesen“ in Deutschland sprechen.
Studiengebühren zementieren diese Situation, statt für mehr Chancengerechtigkeit im deutschen Hochschulsystem zu sorgen. Studiengebühren, das ist meine Befürchtung, werden die soziale Schere bei der Bildungsbeteiligung noch weiter auseinanderklaffen lassen. Meine Sorge ist, daß Studiengebühren junge Menschen gerade aus einkommensschwachen und Mittelstands-Familien abschrecken können – also ausgerechnet dort, wo überhaupt noch ungenutzte Reserven zu mobilisieren sind, will man tatsächlich die Studierquote auf 40 Prozent eines Jahrgangs erhöhen! Daß die Studienanfängerzahlen 2005 erneut leicht rückläufig waren, deutet zumindest auf eine Unsicherheit bei der Aufnahme eines Hochschulstudiums hin. Sollten potentiell Studierwillige – wie Anfang der 1980er Jahre – stattdessen auf eine berufliche Ausbildung ausweichen, würde sich die ohnehin prekäre Lage auf dem Lehrstellenmarkt noch verschärfen. In der derzeitigen Situation sind Studiengebühren kein geeignetes Instrument, um den künftigen Anforderungen des Beschäftigungssystems und der Wirtschaftsentwicklung Rechnung zu tragen sowie den in Zukunft höheren Bedarf an Hochqualifizierten zu decken.

Die Debatte um Studiengebühren krankt auch daran, daß die soziale und finanzielle Wirklichkeit der Studierenden ignoriert wird. Ich kann allen Beteiligten nur dringend raten, die einschlägigen Kapitel aus der aktuellen Sozialerhebung zu konsultieren. Die wichtigsten Befunde:

Mischfinanzierung
Die Studienfinanzierung ist eine Mischfinanzierung und ruht auf den drei Säulen Elternunterhalt, Jobben und BAföG. 89 Prozent der Studierenden werden von ihren Eltern unterstützt, 63 Prozent arbeiten neben dem Studium, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Rund ein Viertel erhält BAföG, und zwar 352 Euro im Monatsdurchschnitt. 69 Prozent der BAföG-Geförderten geben an, ohne BAföG nicht studieren zu können. Eine sehr ernüchternde Zahl: Lediglich zwei Prozent der rund zwei Millionen Studierenden kommen in den Genuß eines Stipendiums. Von einem ausgebauten Stipendiensystem, wie es Gebühren-Befürworter gerne in Aussicht stellen, sind wir in Tat und Wahrheit in Deutschland weit entfernt.

Im Durchschnitt verfügen Studierende über Einnahmen von 767 Euro im Monat, allerdings gibt es eine deutliche Streuung: Ein Viertel hat mehr als 890 Euro monatlich zur Verfügung, während 27 Prozent der Studierenden mit weniger als 600 Euro im Monat auskommen müssen. Gerade sie werden von Studiengebühren erheblich belastet, denn die 83 Euro zusätzlich, die sie für Gebühren – 500 Euro im Semester – monatlich aufbringen müssen, machen immerhin 14 Prozent ihres Budgets aus.
Interessant ist auch, woher die monatlichen Einnahmen stammen. Mit über 50 Prozent tragen die Eltern der Studierenden den Löwenanteil bei. Immerhin 27 Prozent der Einnahmen basieren auf eigener Erwerbstätigkeit, der BAföG-Anteil beläuft sich auf rund 13 Prozent (weitere Quellen: zehn Prozent).

Diese Zahlen machen klar: Studiengebühren sind nicht nur eine Belastung für die Studierenden, sondern indirekt auch für die unterhaltsverpflichteten Eltern. Die bisher von einigen Bundesländern auf den Weg gebrachten Gesetzesvorhaben zur Einführung von Studiengebühren nehmen darauf jedoch keine Rücksicht; sie zielen vielmehr darauf ab, nahezu alle Studierenden zur Kasse zu bitten. Die unterschiedlichen Gebührenmodelle in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Hamburg und im Saarland haben eines gemeinsam:
Zur Finanzierung der 500 Euro im Semester werden nachlaufend zu bedienende Darlehen der jeweiligen Landesbanken angeboten.

Da das Ausfallrisiko für diese Darlehen nicht eingezinst wird, müssen die Hochschulen einen Teil der Gebühreneinnahmen für Ausfallfonds verwenden. Für BAföG-Empfänger soll die Gesamtverschuldung aus BAföG-Darlehensanteil und Studiengebührendarlehen auf 15 000 Euro (bzw. auf 10 000 Euro in Nordrhein-Westfalen) gedeckelt werden.
In der Praxis zeigt gerade dieser letzte Punkt, daß die Gebührenmodelle der Länder aller Rhetorik zum Trotz nicht sozialverträglich sind: Wer es sich Dank einkommensstarker Eltern leisten kann, Studiengebühren sofort zu bezahlen, bezahlt für ein zehnsemestriges Studium 5 000 Euro. Wessen Eltern knapp über der BAföG-Bemessungsgrenze liegen und wer das Darlehen in Anspruch nimmt, zahlt inklusive Verzinsung 10 700 Euro. Wer hingegen BAföG bezieht und das Studiengebührendarlehen beansprucht, muß insgesamt 15 000 Euro zurückzahlen. Kurz: Wer wenig hat, zahlt doppelt und dreifach.

Klare Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes
In seinem Urteil, mit dem es den Weg für Studiengebühren ebnete, hat das Bundesverfassungsgericht klare sozialstaatliche Auflagen an die Länder formuliert. Es müssen „gleiche Bildungschancen“ gewährleistet und die „Belange einkommensschwacher Bevölkerungsschichten“ berücksichtigt werden. Ich sehe diese Auflagen bisher nicht erfüllt. Um eine wirkliche soziale Abfederung zu gewährleisten, müssen die Länder auf die tatsächliche finanzielle Lage der Studierenden abstellen. Das bedeutet konkret, all jene grundsätzlich von Gebühren zu befreien, die weniger als 640 Euro im Monat zur Verfügung haben – das haben die Familiengerichte als Mindestbedarf festgelegt. Darüber hinaus müßte eine Stufenlösung entwickelt werden; vor allem aber stehen die Länder in der Pflicht, ihre staatlichen Zuschüsse zur Studienfinanzierung auszubauen und die Einführung von Studiengebühren mit Stipendienprogrammen zu begleiten.

Fazit: Studiengebühren verteuern das Studium, sie belasten die Studierenden und ihre Eltern. Die soziale Schieflage im deutschen Hochschulsystem wird verschärft, das Ziel einer höheren Studierquote wird verfehlt. Die bisher vorliegenden Gebührenmodelle der Länder genügen den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts nicht, solange sie nicht die soziale und finanzielle Wirklichkeit der Studierenden zur Kenntnis nehmen.

Quelle: Forschung & Lehre 01/2006

Aktuelles zum BAföG
Aktuelles zum BAföG 2006
Aktuelles zum BAföG 2005

Michael Hartmann
Mehr soziale Gerechtigkeit durch Studiengebühren. Ein Vergleich mit dem amerikanischen System

In der Diskussion um die Einführung von Studiengebühren lautet ein zentrales Argument der Befürworter: Studiengebühren erhöhen die soziale Gerechtigke...
(Quelle: Forschung & Lehre 01/2006)

Jürgen Zöllner
Am Ende ein Nullsummenspiel. Interview mit dem Wissenschaftsminister des Landes Rheinland-Pfalz

Forschung & Lehre: Herr Minister Zöllner, immer mehr Bundesländer führen Studiengebühren für das Erststudium ein. Rheinland-Pfalz will standhaft bleib...
(Quelle: Forschung & Lehre 01/2006)

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