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BAföG-News
Aktuelle Meldungen und Neuigkeiten zum BAföG:

13.01.2010
Wunschtraum? Deutsches Studentenwerk für höhere BAföG-Freibeträge

12.01.2010
Trauriges Fazit des Deutschen Studentenwerkes: Kein Geld, kein Studium

12.01.201
Studienabbruch aus Geldmangel und anderen Gründen - HIS-Studie

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Studienfinanzierung mit BAföG (Bundesausbildungsförderung)

 

Ermittlung eines BAföG-Satzes

Ganz schematisch setzt sich jede BAföG-Leistung wie im Folgenden dargestellt aus drei Komponenten zusammen. Zunächst wird das anrechenbare eigene Einkommen festgelegt. Danach wird das anrechenbare Vermögen bestimmt. Dieses Nettoeinkommen wird mit Ausgaben und Freibeträgen verrechnet. Als dritter Faktor geht das anrechenbare Einkommen der Unterhaltspflichtigen ein. Diese Finanzmittel werden dem Bedarf des Antragstellers gegenübergestellt, um so die notwenige Unterstützung durch das BAföG-Amt ermitteln zu können.

 
-
=
Eigenes Einkommen
Einkommensfreibeträge 112-215 €
anrechenbares eigenes Einkommen
 
-
=
:
Eigenes Vermögen
Vermögensfreibeträge 5.200 €
anrechenbares Vermögen
durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraumes
 
-
-
+
=
-
=
Summe der positiven Einkünfte der Unterhaltspflichtigen
Ausgaben zur sozialen Sicherung (Pauschale)
zu leistende Steuern
sonstiges Einkommen (ohne Kindergeld)
Nettoeinkommen
Einkommensfreibeträge
anrechenbares Einkommen der Unterhaltspflichtigen
 
-
=
-
-
-
=
Bedarf des Antragstellers
Sonderbedarf
Gesamtbedarf
anrechenbares eigenes Einkommen
anrechenbares Vermögen
anrechenbares Einkommen der Unterhaltspflichtigen
Förderungsbetrag nach dem BAföG


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