www.bafoeg-antrag.de

Studenten-Tipp
Kreditkarte für StudentenBarclaycard for Students
Als Student muss man nicht auf eine Kreditkarte verzichten. Ob beim Online-Shopping oder beim Reisen, die kleinen Plastikteilchen machen überall Spass.

Das Beste: Im ersten Jahr ist die Studentenkreditkarte beitragsfrei!

mehr Infos zur Studentenkreditkarte Infos zur Kreditkarte

BAföG-News
Aktuelle Meldungen und Neuigkeiten zum BAföG:

13.01.2010
Wunschtraum? Deutsches Studentenwerk für höhere BAföG-Freibeträge

12.01.2010
Trauriges Fazit des Deutschen Studentenwerkes: Kein Geld, kein Studium

12.01.201
Studienabbruch aus Geldmangel und anderen Gründen - HIS-Studie

Aktuelles zum Bafög Aktuelles zum Bafög

BAföG beim BMBF
BMBF - Bundesministerium für Bildung & Forschung

BMBF Bafög-Rechner

Hotline 0800BAFOEG1

Buch-Tipp
Schweineteuer. Was ein Studium kostet und wie man es clever finanziertSchweineteuer. Was ein Studium kostet und wie man es clever finanziert
Das aktuellste Buch zum Thema BAföG, Studienkredit und Studentenjob ist mehr als ein Geldratgeber für Studenten. Trendig illustriert und unterhaltsam geschrieben ist Steffen Gerths "Schweineteuer" trendverdächtig.

mehr BAföG-Bücher mehr BAföG-Bücher


Studienfinanzierung mit BAföG (Bundesausbildungsförderung)

 

Anspruchsberechtigte (§8 - 10, §48 BAföG)

Die Förderung ist an drei grundsätzliche Voraussetzungen gebunden: die deutsche Staatsangehörigkeit, die so genannte Eignung und ein festgelegtes Höchstalter.

Staatsangehörigkeit (§8 BAföG)
Deutsche Bundesbürger sind generell berechtigt einen Antrag auf BAföG-Leistungen zu stellen. Ausländische Auszubildende können gefördert werden, wenn

ein Elternteil bzw. der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
sie oder ein Elternteil vor der Ausbildung fünf bzw. drei Jahre in Deutschland erwerbstätig waren.
sie selbst entweder Asylberechtigter oder aufgenommener Flüchtling oder aber Heimatloser sind.
sie Bürger eines EU-Mitgliedstaates mit Wohnsitz in Deutschland sind.

Eignung (§9 BAföG, §48 BAföG)
Die Leistungen müssen erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel erreicht werden kann. Dazu genügt ein Nachweis über den Besuch der Ausbildungsstätte; dies wird i.d.R. über Studien- oder Schulbescheinigungen belegt.
Für Studenten an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sind entsprechend den Studien- bzw. Prüfungsordnungen Nachweise über absolvierte Zwischenprüfungen spätestens zum fünften Fachsemester notwendig.

Alter (§10 BAföG)
Gefördert wird ein Studium, wenn es bis zum 30. Lebensjahr begonnen wurde. Danach werden Ausbildungen nur gefördert für:

Absolventen des zweiten Bildungsweges.
Berufstätige ohne formelle Hochschulzugangsberechtigung.
Personen, die aus persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) gehindert waren.
Personen, die aus familiären Gründen (z.B. Kinder) gehindert waren.
Opfer politischer Verfolgung in der DDR.

Eine Ausnahme ist jedoch nur möglich, wenn der Auszubildende unverzüglich nach Erhalt der Zugangsberechtigung oder nach Wegfall der Ausbildungsbehinderung, die Ausbildung aufgenommen hat.

Ob eine Ausnahme im jeweiligen Fall möglich ist, läßt sich durch einen Antrag auf Vorabentscheid nach § 46 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 BAföG vor Aufnahme der Ausbildung feststellen. Eine positive Entscheidung ist für das zuständige BAföG-Amt für den gesamten Ausbildungsabschnitt bindend. Wird die Ausbildung nicht binnen eines Jahres nach Antragstellung angetreten, erlischt die Gültigkeit. Über Art und Höhe der Leistung wird in diesem Entscheid nicht befunden.

weiter weiter


Eckdaten zu Bafoeg-Antrag.de
Sitemap | Impressum | Datenschutzerklärung | Disclaimer | Auslandsstudium Partner Thema Bafög und Studium 2003 - 2025 © Bafoeg-Antrag.de - Ein Partner von Studserv.de