Studienfinanzierung mit BAföG (Bundesausbildungsförderung)
Grundbedarf entsprechend der Ausbildungsart
Ob eine schulische oder universitäre Ausbildung gefördert werden soll und ob der Auszubildende bei den Eltern oder auswärts wohnt, ist entscheidend für die Bestimmung des sogenannten "Grundbedarf". Aus diese Tabelle gehen die jeweiligen Beträge für die einzelnen Ausbildungs- und Unterbringungsarten hervor. Diese bilden die Basis für die Berechnung des individuellen Bearfssatzes.
| Grundbedarf in D & EU |
bei Eltern |
auswärts |
weiterführende allg-bild. Schulen Berufs-, Fach- oder Fachoberschulen (ohne abgeschlossene Berufsausbildung) |
- |
348 € |
zweijährige Berufs-, Fachschulen (ohne abgeschlossene Berufsausbildung) |
192 € |
348 € |
Abend-, Berufsaufbau-, Fachoberschulen (abgeschlossene Berufsausbildung) |
348 € |
417 € |
Fachschulen, Abendgymnasien; Kollegs (abgeschlossene Berufsausbildung) |
354 € |
443 € |
Fachhochschulen, Akademien, Hochschulen (abgeschlossene Berufsausbildung) |
377 € |
466 € |
Diese Pauschalsätze setzen sich zusammen aus Grundbedarf und Wohnbedarf. Auswärts wohnenden Studenten erhalten z.B.
einen Grundbedarf von 333 € und einen Wohnbedarf von 133 €, zusammen also 466 € (siehe Tabelle). Sie können zudem bis zu 64 € als Zuschuss für Mietkosten und Nebenkosten von 133 € erhalten. Maximal können (nicht bei den Eltern wohnende!) Studenten demnach einen Förderungshöchstsatz von 585 € beziehen.
Studierende, die in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung selbst beitragspflichtig sind, können mit monatlich 47 € unterstützt werden. Für die Kosten der Pfelegeversicherung werden 8 € geleistet.
Vgl.
Berechnung des BAföG: Mietzuschuss, Krankenkasse / Pflegeversicherung
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