Studienfinanzierung mit BAföG (Bundesausbildungsförderung)
Gewährung von Bankdarlehen (§17 Abs. 3 BAföG)
Bankdarlehen können Studenten Höherer Fachschulen, von Akademien und Hochschulen (Fachhochschulen und Universitäten) in Anspruch genommen werden. Unabhängig von der Förderung des regulären BAföG anteilig als Zuschuss und zinsloses Staatsdarlehen, erhalten Studierende ein verzinsliches Bankdarlehen,

wenn eine zweite Hochschulausbildung für den angestrebten Beruf erforderlich ist.

wenn ein angestrebtes Ausbildungsziel eine zweite Ausbildung erfordert.

wenn durch einen Fachrichtungswechsel eine Verlängung der Studiendauer begründet ist.

wenn für nden Studienabschluss eine Beihilfe notwendig ist.
Schritte zum Bankdarlehen (§46 BAföG)
Die Bankdarlehen sind schriftlich mit den
Formblättern der
Ämter für Ausbildungsförderung (Bafögamt) zu beantragen. Eine Begrezung der Darlehenshöhe kann darin vom Antragsteller festgelegt werden.
Sofern die Bedingungen für ein Bankdarlehen vorliegen, wird vom BAföG-Amt ein Bewilligungsbescheid mit den entsprechenden Vertragsunterlagen der für das Darlehen zuständigen Deutschen Ausgleichsbank (DtA) übersendet. Innerhalb eines Monats muss dieses Angebot beim Amt für Ausbildungsförderung (Bafögamt) unter Vorlage eines Ausweises (Pass/Personalausweis) eine beglaubigte Unterschrift geleistet werden. Alternativ kann dieser Schritt auch beim Studentenwerk oder bei der Hausbank erfolgen.
Auszahlung des Bankdarlehen
Für die Abwicklung ist die Deutsche Ausgleichsbank zuständig. Sie überweist die Darlehensraten auf die inländischen Empfängerkonten. Für den kommenden Monat erhalten die Bezieher des Bankdarlehen eine Zahlung. Die Ratenhöhe basiert auf einer Verrechnung des persönlichen Vermögens, dem anrechenbaren Vermögen der Eltern oder des Ehepartners.
Als Orientierung für den variablen Zinssatz dient der Sechsmonats-EURIBOR
(European Interbank Offered Rate). Alle halbe Jahre, im April und Oktober, gibt es einen Kontoauszug mit dem aktuellen Zinssatz und mit der Option zur Festschreibung für maximal 10 Jahre.
Rückzahlung eines Bankdarlehen (§18 BAföG)
Auch für die Rückforderung ist die Deutsche Ausgleichsbank, 53170 Bonn, verantwortlich.
Diese informiert rechtzeitig über Höhe der Darlehensschuld, Zinsen, monatlichen Raten und entstandene Verwaltungsgebühr (1 Prozent).
Die monatlichen Raten der Rückzahlung betragen mindestens 105 €. Eine Karenzzeit von sechs Monaten nach Ende der Förderungszeit wird gegeben. Danach bleiben für die Tilgung maximal 20 Jahre. Eine vorzeitige (anteilige oder vollkommene) Tilgung ist möglich, bringt jedoch keine Nachlassgewährung.
Hinweis:
Wer sowohl ein Staatsdarlehen als auch ein Bankdarlehen in Anspruch genommen hat, wird zuerst zur Rückzahlung des verzinslichen Bankdarlehen gebeten. Die Frist beider Darlehen summiert sich auf 22 Jahre.
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